• Auto - Führerschein - Den normalen PKW Führerschein erlangen Sie mit der Fahrerlaubnis Klasse B.
  • Anhänger-Führerschein - Den „große” Anhänger-Führerschein erhalten Sie mit der Klasse BE. Kleinere Gespanne erlaubt die Klasse B mit Schlüsselzahl 96.
  • Führerschein mit 17 - Mit der Klasse B17 den Auto-Führerscheins vor dem 18. Geburtstag starten.
  • Motorrad-Führerschein ab 18 - Der Motorrad-Führerschein Klasse A2 kann ab 18 erworben und nach zwei Jahren in die Klasse A umgeschrieben werden.
  • 125er Leichtkraftrad Führerschein - Mit der Klasse A1 dürfen ab 16 Jahre Krafträder mit maximal 125 ccm und Leistung von 11 kW geführt werden.
  • 50er / Roller Führerschein - Ab 16 Jahre erlaubt es die Klasse AM vor allem Roller mit maximal 50ccm, einer Leistung von 4kW und einer Geschwindigkeit bis 45 km/h zu führen.
  • Mofa Prüfbescheinigung - Für das Fahren eines Mofas (max. 25 km/h) ab 15 benötigt man lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Motorrad fahren mit Erweiterung der Klasse B - Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 erfordert Theorie und Praxis aber keine Prüfung.
  • LKW Führerschein - Mit den Klassen C/CE und C1/C1E dürfen alle gängigen LKW und Zuggespanne gefahren werden.
  • Bus Führerschein - Im Personenverkehr erlauben die Klasse D/DE und D1/D1E das Fahren eines Busses.
  • Module 1-5 - Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet zur Teilnahme an den Modulen 1 -5.

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